Asbesthaltige Abfälle | Abfallwelt

2019-6-25 · Klare gesetzliche Vorgaben gibt es, wenn Asbestprodukte erst einmal abgebaut sind. Sie müssen dann in jedem Fall zeitnah und ordnungsgemäß entsorgt werden. Damit ist es untersagt, dass man sie länger zwischenlagern, generell lagern, veräußern oder in anderer Weise weiterverwenden darf.

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