asp Ausgabe 02/2018 - digital.autoservicepraxis.de

2018-4-5 · Neue Rechtslage seit dem 1.1.2018 Das Gesetz regelt nun ausdrücklich die Ein- und Ausbaufälle wie folgt: „Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die ...

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