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Im Zuge der „Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung“ und unter Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012 sowie des Eckpunktebeschlusses der Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" des rheinland-pfälzischen Landtags vom 11.01.2013 wurde der kommunale Finanzausgleich reformiert.

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