STEUERRECHT Imker, die Rechnung bitte! …

2013-11-4 · ginär landwirtschaftliche Produkte. Für sie gilt, wie beschrieben, der Steueratz von 10,7 %, den der Imker behalten darf. Anders verhält es sich, wenn man diese Produkte zu Honiggetränken, Kerzen, Süßigkeiten oder Kosmetika weiterverarbeitet. Für Erlöse aus solchen und aus allen zugekauften Produk-ten muss ein Imker seit dem 1. Juli 2008

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